Reiseveranstalter sind gemäß § 651 r BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden zusätzliche Aufwendungen entstehen.
Gemäß dieser gesetzlichen Regelung hat Lloyd Touristik eine Insolvenzversicherung bei der
tourVERS
Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg
abgeschlossen.
Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein für Pauschalreisen.