Telefon 0471/9 72 32-0

Newsletter An-/Abmeldung

Schriftgröße anpassen

Wohin möchten Sie reisen?

Wann möchten Sie reisen?
SSL Logo

Sicherungsschein

Reiseveranstalter sind gemäß § 651 r BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden zusätzliche Aufwendungen entstehen.

Gemäß dieser gesetzlichen Regelung hat Lloyd Touristik eine Insolvenzversicherung bei der

tourVERS
Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg

abgeschlossen.

Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein für Pauschalreisen.

Startseite Impressum AGB Datenschutz Sicherungsschein BildquellenNewsletter An-/Abmeldung