Alle Informationen über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen - und dazugehörige Fristen - beziehen sich auf die Erfordernisse für Mitglieder von EU-Mitgliedstaaten und Staatsangehörige der Schweiz!
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) vorliegen. Bei abweichenden persönlichen Umständen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat.
Detaillierte Informationen zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen finden sich in den jeweiligen Reiseausschreibungen unter "Preis und Leistung". Diese Angaben entsprechen dem Stand der Ausschreibung!
Sollten Sie an Ihrer Reise durch Vorschriften und Empfehlungen verhindert oder beeinträchtigt werden, so berechtigt Sie dieses nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Ausgenommen sind Nachteile, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Lloyd Touristik Heinz Riebesehl GmbH bedingt sind.
In Zeiten von Pandemien / Corona-Virus
2G Regel: Die Teilnahme an unseren Reisen ist nur für vollständig Geimpfte (ein gültiges COVID-Zertifikat muss mit sich geführt werden) und für von einer Corona-Erkrankung Genesene mit entsprechendem Immunitätsnachweis (min. 28 Tage, max. 6 Monate alt) möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen die Leistungen erbracht werden.
Sollte die Reise wider Erwarten Corona-bedingt nicht stattfinden können, erstattet Lloyd Touristik Ihre geleistete Zahlung.
Stand: 06.12.2021